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Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Photovoltaikmodule
In der Photovoltaik (PV)-Branche gibt es entscheidende rechtliche Anforderungen, die Architekten, Planer und Bauherren beachten müssen. Ein wesentlicher Aspekt ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für PV-Module, die insbesondere für Überkopf-Installationen erforderlich ist. Ohne diese Zulassung dürfen PV-Module nicht in solchen Positionen verwendet werden, was vielen Fachleuten und Bauherren oft nicht bewusst ist.
Ohne eine abZ, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ausgestellt wird, müssen Projekte häufig eine Einzelfallgenehmigung (ZiE) durchlaufen. Dies kann zeitaufwendig und kostspielig sein. Eine solche Zusatzgenehmigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Module bereits als geregeltes Bauprodukt anerkannt sind.
Hohe Energiepreise und gesetzliche Vorschriften, wie die Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Dächern, führen dazu, dass immer mehr Bauprojekte in Deutschland Photovoltaik einbeziehen. Dabei werden nicht nur die üblichen Dachflächen, sondern auch Fassaden und Überdachungen größerer Carports oder Parkflächen für die Solarstromgewinnung genutzt. Oft erfüllen die verwendeten PV-Module jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Module, die an Stellen installiert werden, wo sie herabfallen und Personen verletzen oder großen Sachschaden verursachen können, benötigen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. Für nicht geregelte Bauprodukte, zu denen auch PV-Module zählen, wird eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) verlangt. Die Installation solcher Module ohne Zulassung stellt laut der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und § 17 Abs. 1 der Musterbauordnung ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bei einer bauaufsichtlichen Kontrolle haftet der Bauherr, der Schadensansprüche gegen das Planungsbüro oder das ausführende Unternehmen geltend machen kann.
Geregelte Bauprodukte
Die Landesbauordnungen definieren die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und regeln das Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Bauprodukte. Diese Anforderungen werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert, die sich an der MVV TB orientieren und auf allgemeingültige Technische Regeln verweisen. Bauprodukte, die das CE-Kennzeichen tragen oder deren Eigenschaften in anerkannten Normen beschrieben sind, gelten als „geregelt“. Diese Produkte haben sich in der Praxis bewährt und sind in der Fachwelt anerkannt.
Für Bauprodukte, für die es noch keine Technischen Baubestimmungen gibt oder die von diesen abweichen, ist ein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich.
Verwendbarkeitsnachweise
Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte umfassen:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist ein Verwendbarkeitsnachweis, der nach Prüfung durch das DIBt ausgestellt wird. Sie regelt die Eigenschaften, Verwendungsbereiche und Anforderungen an Verarbeitung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung des Bauprodukts. Die Zulassung und die zugehörige allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) werden in der Regel für fünf Jahre erteilt und können einzeln oder zusammen beantragt werden.
Information des DIBt zur abZ
Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP)
Für Bauprodukte, deren Verwendung keine erheblichen Sicherheitsanforderungen erfüllt oder nach anerkannten Prüfverfahren beurteilt wird, ist nur ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis erforderlich. Dieses wird von anerkannten Prüfstellen ausgestellt und in der Bauregelliste A bekannt gemacht.
Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
Die Zustimmung im Einzelfall wird für ein spezifisches Bauvorhaben erteilt. Vorliegende Prüfergebnisse und Nachweise können anerkannt werden, wenn sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und relevant sind.
Photovoltaik und abZ – Das Fazit
Obwohl Photovoltaikmodule seit rund 40 Jahren verwendet werden, gelten sie immer noch als nicht geregelte Bauprodukte und benötigen für sicherheitsrelevante Installationen einen Verwendbarkeitsnachweis. Die MVV TB stuft PV-Module als technische Gebäudeausrüstung ein. Trotz CE-Kennzeichnung als elektrisches Betriebsmittel entfällt für PV-Module im Dachbereich der Nachweis der Standsicherheit, Nachweise zum Brandschutz können jedoch erforderlich sein.
Die meisten Photovoltaikmodule sind keine zugelassenen Bauprodukte und dürfen ohne Schutzvorrichtung nicht im Überkopf-Bereich installiert werden. Anspruchsvolle Projekte können eine Zustimmung im Einzelfall erhalten. Für mehrere ähnliche Projekte lohnt sich die Beantragung einer abZ, die der Hersteller oder Inverkehrbringer stellen kann. Dies erleichtert die rechtssichere Montage und den Einsatz der Module.
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