Bauer-Solar / Ratgeber / KfW-Förderung Solarstrom für Elektroautos
Förderung (442) E-Mobilität und Photovoltaik/Solar mit Sektorenkopplung
Ab dem 26.9.2023 hat das Verkehrsministerium ein wegweisendes Förderprogramm eingeführt. Dieses Förderprogramm ist das erste seiner Art, das erneuerbare Energien umfassend unterstützt und die Notwendigkeit einer Sektorenkopplung von Mobilität, Energieerzeugung, Speicherung und häuslichem Laden vorantreibt. Aus unserer Sicht ist dies ein begrüßenswerter und längst überfälliger Schritt, der den richtigen Anreiz setzt. Das Förderprogramm 442 trägt den Namen „Solarstrom für Elektroautos“.
Das Förderprogramm 442 bietet eine Subvention von bis zu 10.200 Euro. Ab dem 26.09.2023 können Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. WICHTIG: Die Förderung gilt nur für den Kauf des Gesamtsystems, bestehend aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Diese drei Komponenten müssen zusammen erworben werden. Das Elektroauto ist hierbei ein essenzieller Faktor und gilt als Voraussetzung für die Förderung.
Was wird genau gefördert
Mit dem Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Anreize für den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen beim Endverbraucher zu setzen – also bei Ihnen. Dabei geht es vor allem um die Kombination mit selbst erzeugtem, umweltfreundlichem Solarstrom durch eine Photovoltaikanlage.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Voraussetzungen für die Förderung:
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
Zuschusshöhe und Auszahlung
Wichtig ist hierbei, dass nur das Gesamtsystem aus Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher gefördert wird. Die drei Komponenten müssen hierbei zusammen und als Neuware erworben werden. Eine Teilbezuschussung einzelner Komponenten ist nicht vorgesehen.
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
Maximal kann ein Zuschuss von 10.200 Euro für das Vorhaben erhalten werden. Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus.
Unterschreiten jedoch die Gesamtkosten Ihres Vorhabens / Ihres Gesamtpakets den Zuschussbetrag, erhalten Sie keine Förderung. Gerne stehen wir Ihnen als Ratgeber zur Verfügung.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist laut KfW leider nicht möglich.
In 3 Schritten zum Zuschuss
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