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KfW-Förderung Solarstrom für Elektroautos

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Förderung (442) E-Mobilität und Photovoltaik/Solar mit Sektorenkopplung

Ab dem 26.9.2023 hat das Verkehrsministerium ein wegweisendes Förderprogramm eingeführt. Dieses Förderprogramm ist das erste seiner Art, das erneuerbare Energien umfassend unterstützt und die Notwendigkeit einer Sektorenkopplung von Mobilität, Energieerzeugung, Speicherung und häuslichem Laden vorantreibt. Aus unserer Sicht ist dies ein begrüßenswerter und längst überfälliger Schritt, der den richtigen Anreiz setzt. Das Förderprogramm 442 trägt den Namen „Solarstrom für Elektroautos“.

Das Förderprogramm 442 bietet eine Subvention von bis zu 10.200 Euro. Ab dem 26.09.2023 können Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. WICHTIG: Die Förderung gilt nur für den Kauf des Gesamtsystems, bestehend aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Diese drei Komponenten müssen zusammen erworben werden. Das Elektroauto ist hierbei ein essenzieller Faktor und gilt als Voraussetzung für die Förderung.

Schnelligkeit wird belohnt!

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Was wird genau gefördert

Mit dem Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Anreize für den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen beim Endverbraucher zu setzen – also bei Ihnen. Dabei geht es vor allem um die Kombination mit selbst erzeugtem, umweltfreundlichem Solarstrom durch eine Photovoltaikanlage.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie erwerben eine brandneue Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher.
  • Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung haben Sie noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das entweder auf Sie oder eine Person in Ihrem Haushalt zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt. Beachten Sie bitte, dass bei privatem Leasing des Elektroautos der Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben muss. Firmen- oder Dienstwagen erfüllen nicht die Förderbedingungen.
  • Ihr Wohngebäude ist bereits vorhanden und Sie wohnen bereits darin.

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Machen Sie den Vorab-Check!

Planen Sie den Kauf einer Ladesäule für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher? Dann können Sie mit nur wenigen Klicks überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung von Solarstrom für Elektroautos erfüllen.

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Zuschusshöhe und Auszahlung

Wichtig ist hierbei, dass nur das Gesamtsystem aus Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher gefördert wird. Die drei Komponenten müssen hierbei zusammen und als Neuware erworben werden. Eine Teilbezuschussung einzelner Komponenten ist nicht vorgesehen.

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit
  • 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal kann ein Zuschuss von 10.200 Euro für das Vorhaben erhalten werden. Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus.

Unterschreiten jedoch die Gesamtkosten Ihres Vorhabens / Ihres Gesamtpakets den Zuschussbetrag, erhalten Sie keine Förderung. Gerne stehen wir Ihnen als Ratgeber zur Verfügung.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist laut KfW leider nicht möglich.

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In 3 Schritten zum Zuschuss

Förderung beantragen

Bevor Sie die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, müssen Sie den Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“ stellen. Dieses wird Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung stehen.

Das Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die PV-Anlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen. Voraussetzung ist die Zusage durch die KfW.

Nachweise erbringen

Bevor Sie die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, müssen Sie den Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“ stellen. Dieses wird Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung stehen.

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